
Um die Fahrgastöffentlichkeit bestmöglich zu informieren, hat das Ministerium für Schifffahrt und Ägäis eine Informationsbroschüre herausgegeben, die die Rechte und Pflichten der Reisenden auf Fahrgastschiffen erläutert. Ab heute, Freitag, den 21. Juni, wird die Küstenwache – Griechische Küstenwache in Zusammenarbeit mit dem griechischen Verbraucherverband die entsprechenden Broschüren in allen Häfen des Landes verteilen.
„Mit dem Gesetz 4150/2013 „Umstrukturierung des Ministeriums für Schifffahrt und Ägäis und andere Bestimmungen“, das kürzlich vom Parlament verabschiedet wurde, sind wir entschlossen dazu übergegangen, die Charta der Fahrgastrechte in der Küstenschifffahrt zu aktualisieren und zu modernisieren und eine Gleichheit zu schaffen stärkere Grundlage für den bestehenden Rechtsrahmen“. sagte der Minister für Schifffahrt und die Ägäis, Kostis Mousouroulis. „In jedem Fall werden wir die Einhaltung der Gesetze und den Schutz aller Passagiere, die in griechischen Meeren reisen, streng kontrollieren.“
Die 21 nützlichen Fragen und Antworten in der Broschüre sind wie folgt:
1. Welche Ansprüche habe ich, wenn der auf dem Ticket angegebene Sitzplatz- oder Kabinentyp nicht bereitgestellt wird?
(a) den Wert des von Ihnen bezahlten Flugpreises (Passagier oder Fahrzeug) und eine finanzielle Entschädigung, erhöht um 100 % des Preises des Passagierflugpreises, abzuheben und zu erhalten, oder
(b) Reisen Sie auf einem niedrigeren Sitzplatz und erhalten Sie die um 100 % erhöhte Passagierpreisdifferenz zwischen den Sitzplatzklassen oder
(c) Auf Ihren Wunsch und mit Zustimmung des Unternehmens, auf einem höheren Sitzplatz zu reisen, indem Sie die Differenz zum um 50 % reduzierten Flugpreis bezahlen. Die Zahlung des Differenzbetrages entfällt, wenn Ihr Unternehmen ohne Ihren Wunsch von sich aus eine höhere Position anbietet.
2. Habe ich das Recht, mein Ticket zu stornieren?
Sie haben das Recht auf Rücktritt und je nach Rückgabezeitpunkt des gesamten Ticketkörpers auf Rückerstattung des gesamten Fahrpreises oder eines Teils davon wie folgt:
– 50 % Rabatt, wenn Sie das Ticket bis zu 12 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt zurückgeben.
– 75 % Rabatt, wenn Sie das Ticket bis zu 7 Tage vor der geplanten Abfahrt zurückgeben.
– Der gesamte Fahrpreis, wenn Sie das Ticket bis zu 14 Tage vor der planmäßigen Abfahrt zurückgeben.
– der gesamte Fahrpreis unabhängig von der Kündigungsfrist bei nachgewiesenen Gründen höherer Gewalt.
In den oben genannten Stornierungsfällen werden die Reservierungen zugunsten Dritter und die Mehrwertsteuer zurückerstattet.
3. Habe ich das Recht, mein Ticket zu ändern?
Sie haben das Recht, Ihr Ticket zu ändern, wenn Sitzplätze bis zu 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug verfügbar sind.
4. Was darf ich ohne Zahlung eines Sondertarifs befördern?
– Sie sind berechtigt, Handgepäck mit einem Gewicht von bis zu 50 kg mitzuführen.
– Wenn Sie eine Person mit eingeschränkter Mobilität sind, sind Sie berechtigt, zusätzlich zum Handgepäck alle für Ihre autonome Bewegung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände mitzuführen.
5. Wer haftet für die Beschädigung oder den Verlust meines Gepäcks an Bord?
Solange Ihr Gepäck zur Aufbewahrung übergeben wurde und Ihnen eine entsprechende Quittung ausgestellt wurde, ist das Unternehmen verantwortlich.
6. Welche Ansprüche habe ich, wenn das Schiff durch Beschädigung oder Beschädigung des Schiffes oder durch Verschulden des Unternehmens verspätet aus dem Hafen ausläuft?
Bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten gegenüber der planmäßigen Abfahrtszeit des Schiffes haben Sie Anspruch auf:
Rücktritt und Entschädigung, um den Preis des von Ihnen bezahlten Tickets zu erhalten oder
(a) An Bord bleiben, auf Kosten und Kosten des Unternehmens leichte Mahlzeiten oder Erfrischungen erhalten und auf Kosten und Kosten des Unternehmens zum Zielort Ihrer Seereise befördert werden.
(b) Verpflegung durch das Unternehmen bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden und Unterbringung auf dem Schiff oder in einem Hotel, sofern dies möglich und eine Übernachtung erforderlich wird.
(c) Eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Flugpreises oder eine andere Ausgleichsleistung nach Vereinbarung nur dann zu erhalten, wenn Sie auf demselben oder einem anderen Schiff auf Kosten des Unternehmens endgültig an Ihr Ziel befördert wurden und Ihre Verspätung:
· 1 Stunde für eine geplante Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden.
· 2 Stunden für eine geplante Fahrtdauer von mehr als 4 Stunden und bis zu 8 Stunden.
· 3 Stunden für eine geplante Reisedauer über 8 Stunden und bis zu 24 Stunden.
· 6 Stunden bei einer geplanten Reisedauer von mehr als 24 Stunden.
Wenn Ihre Verspätung doppelt so lang ist wie in den oben genannten Fällen, haben Sie Anspruch auf 50 % Entschädigung für das Ticket.
(d) Ersatz des doppelten Fahrpreises sowie Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Fahrzeugpreises oder nach Vereinbarung sonstiger Ausgleichsregelungen zu verlangen, wenn Sie aufgrund eines Verschuldens des Unternehmens nicht mit demselben oder einem anderen Schiff an Ihren Zielort befördert wurden 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit.
7. Welche Ansprüche habe ich, wenn sich das Schiff während der Fahrt durch Pannen, Beschädigung oder Verschulden des Unternehmens verspätet?
– Rücktritt und Rückerstattung des Fahrkartenpreises für die restliche Strecke oder
– Setzen Sie Ihre Reise fort und erhalten Sie 25 % Entschädigung auf das Ticket oder nach Vereinbarung eine andere Ausgleichsleistung, wenn die verspätete Ankunft in Ihrem Zielhafen:
· 1 Stunde für eine geplante Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden.
· 2 Stunden für eine geplante Fahrtdauer von mehr als 4 Stunden und bis zu 8 Stunden.
· 3 Stunden für eine geplante Reisedauer über 8 Stunden und bis zu 24 Stunden.
· 6 Stunden bei einer geplanten Reisedauer von mehr als 24 Stunden.
Wenn Ihre Verspätung doppelt so lang ist wie in den oben genannten Fällen, haben Sie Anspruch auf 50 % Entschädigung für das Ticket.
Die Ausübung eines der oben genannten Rechte wird durch das unterschriebene Ausfüllen des entsprechenden Formulars belegt, das Ihnen das Unternehmen mit der Benachrichtigung über die Verspätung der Reise zur Verfügung stellt.
8. Welche Ansprüche habe ich, wenn die Reise an einem Zwischenhafen wegen Havarie oder Beschädigung des Schiffes oder durch Verschulden des Unternehmens unterbrochen wird und ich schließlich an meinen Bestimmungsort befördert wurde?
Eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises oder eine andere Ausgleichsregelung nach Vereinbarung zu erhalten, wenn Sie mit demselben oder einem anderen Schiff auf Kosten des Unternehmens endgültig an Ihr Ziel befördert wurden und die verspätete Ankunft in Ihrem Zielhafen ist:
· 1 Stunde für eine geplante Fahrtdauer von bis zu 4 Stunden.
· 2 Stunden für eine geplante Fahrtdauer von mehr als 4 Stunden und bis zu 8 Stunden.
· 3 Stunden für eine geplante Reisedauer über 8 Stunden und bis zu 24 Stunden.
· 6 Stunden bei einer geplanten Reisedauer von mehr als 24 Stunden.
Wenn Ihre Verspätung doppelt so lang ist wie in den oben genannten Fällen, haben Sie Anspruch auf 50 % Entschädigung für das Ticket.
9. Welche Ansprüche habe ich, wenn meine Reise an einem Zwischenhafen wegen Havarie oder Beschädigung des Schiffes unterbrochen wird und ich meinen Bestimmungsort nicht angetreten und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt habe?
(a) Verpflegung und Unterkunft durch das Unternehmen während der Wartezeit bis zur Weiterreise auf dem Schiff oder in einem Hotel, sofern dies möglich und eine Übernachtung erforderlich ist.
(b) eine Entschädigung in Höhe des doppelten Flugpreises oder eine andere Ausgleichsregelung nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zu erhalten.
Die Ausübung dieses Rechts wird durch das unterschriebene Ausfüllen des entsprechenden Formulars belegt, das Ihnen das Unternehmen mit der Benachrichtigung über die Unterbrechung der Reise zur Verfügung stellt.
10. Welche Ansprüche habe ich, wenn sich die Reise aufgrund einer Havarie oder Beschädigung des Schiffes oder eines Verschuldens der Reederei verzögert oder abbricht und ich die Antwort zur Fortsetzung der Seereise verpasse?
– Solange Sie ein Rückflugticket haben, informieren Sie das Unternehmen darüber und haben Anspruch darauf, auf Kosten und Fürsorge des Unternehmens auf dem bequemsten Weg zu Ihrem endgültigen Bestimmungsort befördert zu werden.
– Verpflegung und Unterkunft im Anlaufhafen auf Kosten der Reederei anzubieten, wenn Sie aufgrund des Verlusts des Anlaufs am Tag nach Ihrer Ankunft abreisen müssen oder eine Übernachtung erforderlich wird bzw länger bleiben als geplant.
11. Welche Ansprüche habe ich, wenn das Auslaufen des Schiffes aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen untersagt ist?
– Ändern Sie Ihr Ticket.
– Auf dem Schiff zu bleiben, solange die Bedingungen es nach Ermessen des Kapitäns zulassen.
– Rücktritt und Erstattung des entsprechenden Fahrpreises.
12. Welche Ansprüche habe ich, wenn die Reise aus Verschulden des Unternehmens abgesagt wird?
Erhalten Sie eine volle Entschädigung oder andere Ausgleichsleistungen Ihrer Wahl, wenn:
– Sie wurden eine Woche vor dem planmäßigen Abflug nicht über die stornierte Reise informiert und Ihnen wurde der Ticketpreis nicht erstattet bzw
– Sie wurden nicht mindestens 12 Stunden vor dem planmäßigen Abflug der stornierten Reiseroute benachrichtigt und Sie wurden nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem planmäßigen Abflug der stornierten Reiseroute an Ihr Ziel weitergeleitet.
13. Welche Ansprüche habe ich, wenn die Reise wegen Havarie oder Beschädigung des Schiffes abgesagt wird?
– Rechtzeitig informiert zu werden und wenn Sie damit einverstanden sind, innerhalb von 24 Stunden auf Kosten des Unternehmens an Ihr Ziel weitergeleitet zu werden oder zu stornieren und den Preis des Tickets zurückerstattet zu bekommen.
– Werden Sie nicht an Ihr Ziel befördert oder treten Sie nicht wie im vorigen Fall ausgeführt zurück, haben Sie Anspruch auf Gewährung von Verpflegung und Unterkunft auf dem Schiff oder in einem Hotel, sofern dies möglich ist und eine Übernachtung notwendig wird.
– eine Geldentschädigung in doppelter Höhe des Fahrpreises oder eine andere Ausgleichsregelung nach Vereinbarung zu erhalten, wenn Sie aufgrund eines Verschuldens des Unternehmens nicht innerhalb von 24 Stunden an Ihr Ziel befördert werden.
14. Welche Ansprüche habe ich, wenn ich mit gültigem Ticket nicht an Bord gehen darf?
– eine Entschädigung in dreifacher Höhe des Fahrpreises zu erhalten bzw
– Die kürzeste Beförderung zum Endziel auf Kosten des Unternehmens, Verpflegung bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden und Unterbringung an Bord oder in einem Hotel, sofern dies möglich und eine Übernachtung erforderlich ist. oder Transfer zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl. In diesem Fall erhalten Sie zusätzlich den Wert des Fahrpreises als Entschädigung.
15. Wo kann ich mein Ticket zurückgeben?
Sie können Ihr Ticket dort zurückgeben oder ändern, wo Sie es ausgestellt haben, oder bei der vom Unternehmen vom Hafen benannten Schifffahrtsagentur oder bei jeder Person, die Passagiertickets und Fahrzeugquittungen für das jeweilige Schiff ausstellt.
16. Wie wird mein Flugpreis erstattet und eine Entschädigung gezahlt?
Sie müssen den gesamten Ticketkörper oder -schein bis zu 7 Tage nach der planmäßigen Abfahrt des Schiffes an das Unternehmen oder den Ticketaussteller oder den von dem Unternehmen benannten Schiffsagenten im Hafen abgeben.
17. Hat das Unternehmen andere Verpflichtungen, die ich beachten sollte?
Ja, Sie sollten wissen, dass Unternehmen Folgendes tun müssen:
– Die Reiserouten mit geeigneten Mitteln öffentlich bekannt zu geben und die Öffentlichkeit rechtzeitig über ihre Durchführung zu informieren.
– Sie kündigen jede Verzögerung bei der Ausschiffung, Einschiffung und Ausschiffung des Schiffes an, wobei sie sowohl die voraussichtliche Zeit als auch den Grund der Verspätung angeben und dabei für die Passagiere zugängliche Ansageformate verwenden.
– Sie informieren den interessierten Fahrgast vor Ausstellung des Tickets über die Preise und Ermäßigungen und den Preis des Tickets, für das eine Reservierung über das elektronische Sitzplatzreservierungssystem vorgenommen wurde, bis zum vereinbarten Datum und Zeitpunkt des Erhalts oder der Zahlung des Tickets nicht zu erhöhen.
– Sie informieren den Fahrgast ausführlich über seine Rechte und Pflichten, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
18. Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Unternehmen?
Als Passagier müssen Sie:
– Sie kommen eine halbe Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit auf dem Schiff an und bringen das Fahrzeug mindestens 1 Stunde vor Abfahrt zum Ladewartebereich.
– Sie nehmen den auf dem Ticket angegebenen entsprechenden Sitzplatz ein, stellen Ihr Gepäck oder andere Gegenstände nicht auf die Sitze oder andere Passagiersitze, um einem anderen Passagier seinen Sitzplatz zu entziehen und halten sich an die Vorschriften des Schiffes sowie die Anweisungen des des Kapitäns oder des Schiffspersonals in Bezug auf Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit des Schiffes.
– Transportieren Sie keine explosiven, brennbaren, brandfördernden und allgemein gefährlichen Materialien.
– Sie geben Ihre genauen Daten und auf Wunsch Kontaktdaten an, um Sie im Falle einer Verspätung, Stornierung oder Stornierung der Reiseroute zu informieren und die Richtigkeit der auf dem Ticket angegebenen Daten zu überprüfen.
19. Wo kann ich mich beschweren, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
– Für jede Beschwerde oder Beschwerde bezüglich der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Unternehmens oder des Ausstellers des Tickets oder des Betreibers des Hafenterminals gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 3709/2008 sowie für alle Ansprüche, die sich daraus ergeben Bestimmungen des gleichen Rechts richten Sie sich entsprechend innerhalb von zwei Monaten zunächst an das Unternehmen oder den Aussteller des Tickets oder den Schiffsagenten oder den Betreiber des Hafenterminals. Während der Fahrt an den vom Kapitän bestimmten Schiffsoffizier. Sie füllen das spezielle Beschwerdeformular aus, das Sie entsprechend an Bord, an den Fahrkartenschaltern, bei den Hafenbehörden und den Hafenanlagen erhalten.
– Nach Ablauf von 2 Monaten, wenn das Unternehmen oder der Ticketaussteller oder der Betreiber des Hafenterminals keine Antworten oder ausreichende Erklärungen zu Beschwerden oder Beschwerden gegeben haben, können Sie das gleiche spezielle Beschwerdeformular ausfüllen und einreichen, indem Sie a Fotokopie des Original-Beschwerdeformulars, das Sie direkt ausgefüllt haben:
a) an die Hafenbehörde Ihrer Ein- oder Ausschiffung oder
b) an die auf der Rückseite des Sonderformulars genannte INA/Direktion für Seeverkehr.
20. In welchen Fällen trifft eine meiner Anforderungen nicht zu?
Es kann kein Anspruch auf Verspätung, Unterbrechung, Annullierung oder Änderung einer Route aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Anwendung von Bestimmungen der Gesetzgebung (wie Fall d von Absatz 3, Artikel 6 des Gesetzes 2932/01) oder begründet werden Anordnungen der zuständigen Behörde im Allgemeinen und insbesondere für die Bereitstellung von Hilfeleistungen für Schiffe oder Personen in Gefahr oder für genehmigte Änderungen der planmäßigen Routen, die im Zusammenhang mit der Versorgung von Nottransportbedürfnissen oder der Dienstleistung von öffentlichem Interesse stehen.
21. Ich bin eine Person mit besonderen Bedürfnissen oder eingeschränkter Mobilität, kann ich bequem und sicher reisen?
– Der Betreiber des Hafenterminals in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ist verpflichtet, Ihnen sowohl innerhalb des Hafens als auch beim Einsteigen, Aussteigen und während Ihrer Reise kostenlose Hilfe und angemessene Zugangsbedingungen zu gewährleisten und bereitzustellen.
– Bei durch das Unternehmen verschuldeter Abnutzung oder Verlust Ihres Sondergerätes ist dieses bestrebt, provisorisch und adäquat Ersatzgerät zu beschaffen und gleichzeitig eine dem Wiederbeschaffungswert entsprechende Entschädigung zu leisten Ausrüstung.
– Vergessen Sie nicht, bei der Ausstellung Ihres Tickets oder spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt das Unternehmen über Ihre besonderen Bedürfnisse und die erforderlichen Dienstleistungen zu informieren, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden sollen.