Aus dem oben Gesagten ist es zwingend erforderlich, dass die Hafenverwaltung und die Betreiber für die Abgrenzung von Hafenzonen (Definition oder Simulation) in ihren Zuständigkeitsbereichen sorgen, damit:
Es gibt eine zuständige Stelle für Verwaltung, Nutzung und Hafenentwicklung.
Klären Sie den territorialen Umfang der Zuständigkeiten der Hafenverwaltung und des Hafenbetreibers.
Es kommt zu Streitigkeiten darüber, ob er seine Sachkompetenz ausüben kann oder nicht.
Verstöße gegen den öffentlichen Raum werden vermieden.